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AGB / Datenschutz


Allgemeine Geschäftsbedingungen  (AGB)

der BÄKO Saar-Pfalz Bäcker- und Konditorei-Einkauf eG,

nachfolgend „BÄKO  Saar-Pfalz“ genannt

 

Stand 21.07.2020

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen der BÄKO Saar-Pfalz, falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind. Ältere, anders lautende AGB verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

  2. Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die BÄKO Saar-Pfalz     ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichungen von diesen AGB bedürfen unserer ausdrücklichen Anerkennung in Textform.

  3. Die Unwirksamkeit einzelner dieser Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

II. Angebot und Auftragsannahme

  1. Angebote der BÄKO Saar-Pfalz sind freibleibend. Bestellungen des Kunden sind für die BÄKO Saar-Pfalz nur verbindlich, soweit die BÄKO Saar-Pfalz sie bestätigt, ihnen durch Lieferung oder Leistungserbringungen nachkommt oder die BÄKO Saar-Pfalz nicht innerhalb von 10 Werktagen dem Vertragsabschluss widerspricht. Abweichend von II. 1. Satz 1 bedarf es bei Investitionsgütern, die keine geringwertigen Wirtschaftsgüter im Sinne der jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften sind, einer ausdrücklichen Vertragsannahme durch die BÄKO Saar-Pfalz.

  2. Die durch die BÄKO Saar-Pfalz z.B. in Prospekten, Katalogen, Homepage, Rundschreiben oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen unterbreiteten Leistungsbeschreibungen der Produkte sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die BÄKO Saar-Pfalz übernimmt im Zweifel keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache. Im Zweifel sind nur ausdrückliche Erklärungen der BÄKO Saar-Pfalz über die Übernahme einer Garantie in Textform maßgeblich.

  3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die BÄKO Saar-Pfalz Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen in Schrift- oder Textform, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung in Textform.

  4. Alle Aufträge werden unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeiten angenommen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik, Straßenblockaden oder vergleichbare Umstände - auch bei Vorlieferanten der BÄKO Saar-Pfalz - unmöglich oder übermäßig erschwert, so ist die BÄKO Saar-Pfalz berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

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III. Preise und Berechnung

  1. Die Aufträge werden zu den am Tag der Auftragserteilung gültigen Preisen ausgeführt. Tritt zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren - Löhne, Packmaterial, Fracht, Zoll-, Steuererhöhungen - ein, so kann die BÄKO Saar-Pfalz den vereinbarten Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang anpassen.

  2. Die Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer.

  3. Verpackungskosten, Leih- und Pfandberechnungen für Verpackungsmaterial und Transportmittel (z.B. Rollbehälter, Paletten, Container, Kästen, Flaschen und andere Behältnisse) gehen zu Lasten des Kunden.

IV. Verpackung, Versicherung und Versand

  1. Die Lieferungen erfolgen im Rahmen der normalen Liefertouren und üblichen Geschäftszeit frei Haus.

  2. Bei einem Warenwert unter € 250,- ist die BÄKO Saar-Pfalz berechtigt, vom Kunden eine Frachtkostenpauschale zu erheben.

  3. Leihverpackungen und Transportmittel sind - soweit nicht anders vereinbart - vom Kunden unverzüglich in einwandfreiem Zustand frachtfrei zurückzugeben. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden. Bei verspäteter Rückgabe behält sich die BÄKO Saar-Pfalz vor, die ihr entstehenden Kosten und Mieten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

  4. Transportversicherungen werden nur auf Verlangen und auf Kosten des Kunden ab-geschlossen.

  5. Soweit Verkaufsverpackungen nicht bei privaten Endverbrauchern i.S.d. Verpackungs-verordnung anfallen, sorgt der Kunde für die gesetzmäßige Entsorgung und Wieder-verwertung der Verpackungen und trägt die hierfür anfallenden Kosten. Dies gilt auch für Transport- und Umverpackungen.

V. Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit

  1. Es gilt die vereinbarte Lieferzeit. Diese gilt als eingehalten, wenn die Ware das Lager zum vereinbarten Zeitpunkt verlassen hat, oder die Abholbereitschaft angezeigt wurde.

  2. Die BÄKO Saar-Pfalz ist berechtigt, die vertragliche Leistung durch Teillieferungen in zumutbarem Umfang zu erbringen. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der weiteren Lieferungen der betreffenden Bestellung.

  3. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht der BÄKO Saar-Pfalz.

  4. Die BÄKO Saar-Pfalz kann vom Vertrag zurücktreten (Lieferpflicht entfällt), sofern über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder das - auch vorläufige - Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

  5. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik oder vergleichbare Umstände - auch bei Vorlieferanten der BÄKO Saar-Pfalz - unmöglich oder übermäßig erschwert, ist die BÄKO Saar-Pfalz berechtigt, ohne Schadenersatzpflicht ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der BÄKO Saar-Pfalz durch deren Vorlieferanten ist die BÄKO Saar-Pfalz von ihren Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung sorgfältig getroffen hat und dem Kunden gegenüber die Nichterfüllung erklärt hat.

  6. Bei Lieferverzug von Sonderbestellungen (insbesondere speziell nach Kundenwünschen angefertigte Investitions- und Verkaufsgüter) gilt Folgendes: Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug der BÄKO Saar-Pfalz erst nach Setzen einer Nachfrist mit Ablehnungs- oder Rücktrittsandrohung gegeben. Die Nachfrist beträgt mindestens 1/4 der vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 8 Arbeitstage und beginnt mit dem Ende der Lieferfrist.

VI. Gefahrübergang, Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung

  1. Ist die Ware übergabe-, versand- bzw. abholbereit und verzögert sich die Annahme, Versendung bzw. Abholung oder unterbleibt die Versendung bzw. Abholung oder Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Übergabe-, Versand- bzw. Abholbereitschaft beim Kunden auf ihn über.

  2. Der Kunde muss die Ware sofort nach Eingang, in jedem Fall vor dem Einbau in eine andere Sache oder dem Anbau an eine andere Sache, hinsichtlich Menge, Qualität, Beschaffenheit, Verunreinigung und Einsatzzweck prüfen und ist verpflichtet, erkennbare Mängel, insbesondere mengenmäßige Abweichungen und Abweichungen von den auf dem Lieferschein ausgewiesenen Artikeln, unverzüglich in Textform mitzuteilen und die Ware bei der Anlieferung mit dem Lieferschein abzugleichen und etwaige Abweichungen zusätzlich auf dem Lieferschein zu vermerken sowie den Lieferschein abzuzeichnen. Bei anfangs nicht erkennbaren Mängeln müssen Mängelrügen unverzüglich in Textform nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Die Rüge muss bei leichtverderblichen Waren (Frischwaren) und Fehlmengen sofort fernmündlich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Warenlieferung bzw. Entdeckung des Mangels, im Übrigen innerhalb von 2 Tagen nach Warenlieferung bzw. Entdeckung des Mangels erfolgen. Bei Versäumen der vorgenannten Fristen und Obliegenheiten können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch, wenn die gelieferte Ware nicht gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut, an eine andere Sache angebracht oder verändert, unsachgemäß behandelt, verarbeitet oder veräußert wird. Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden, soweit dies handelsüblich ist.

  3. Die BÄKO Saar-Pfalz leistet für Mängel bei neuen Sachen in der Weise Gewähr, dass diese nach deren Wahl gegen Rückgabe der mangelhaften Ware ersatzweise mangelfreie Ware liefert oder - falls möglich - unentgeltlich die Ware nachbessert (Nacherfüllung) oder den Kaufpreis angemessen mindert (Minderung).

  4. Der Kunde kann bei neuen Sachen nach seiner Wahl Minderung verlangen oder zurücktreten, wenn die Nacherfüllung zweimalig scheitert, unmöglich ist, unzumutbar verzögert oder verweigert wird.

  5. Weitere Ansprüche, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den gelieferten Sachen selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein von Eigenschaften sowie für Ansprüche des Kunden gem. § 439 Abs. 3 BGB soweit eine ordnungsgemäße Mängelrüge erfolgt ist und die Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht ist. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die BÄKO Saar-Pfalz nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Für entgangenen Gewinn wird kein Ersatz geleistet.

  6. Die Gewährleistungsansprüche verjähren bei neuen Sachen in 12 Monaten, beginnend mit der  Anlieferung der Sache. Für Rückgriffsansprüche gilt § 445b BGB.

  7. Eine Warenrücknahme infolge berechtigter Mängelrüge unmittelbar bei Anlieferung der Ware erfolgt durch das Fahrpersonal, in anderen Fällen, insbesondere bei späterer Mängelrüge, darf die Ware erst nach entsprechender Vereinbarung mit der Geschäftsleitung oder von der BÄKO Saar-Pfalz ausdrücklich ermächtigten Mitarbeitern an das Fahrpersonal zurückgegeben werden.

  8. Beim Verkauf gebrauchter Sachen sind Mängelansprüche gänzlich ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder arglistigem Verschweigen eines Mangels.

VII. Zahlung und Kreditgewährung

  1. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich sofort nach Erhalt der Ware und Empfang der Rechnung zur Zahlung fällig. Ein Zahlungsziel wird nicht eingeräumt, hierzu bedarf es einer besonderen Vereinbarung in Textform. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich durch Bankabbuchung oder durch Barzahlung ohne jeden Abzug. Der Kunde verpflichtet sich, seiner Bank ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat zu erteilen und den Auftrag der BÄKO Saar-Pfalz zur Weitergabe an die Bank des Kunden zu übergeben bzw. der Kunde bestätigt seiner Bank die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Die BÄKO Saar-Pfalz benachrichtigt den Kunden von der Lastschrift im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens (SEPA-Basislastschrift und SEPA-Firmenlastschrift) spätestens zwei Kalendertage vor dem Fälligkeitstermin. Zahlungen durch Überweisungen sind nur dann fristwahrend, wenn sie innerhalb der Frist vorbehaltlos auf dem Konto der BÄKO Saar-Pfalz eingehen. Erfolgt die Zahlung     ausnahms-weise durch SEPA-Basis-Lastschrift, gilt mangels ausdrücklicher Zustimmung zu der jeweiligen Lastschrift die Verfügung zu Lasten des Kundenkontos als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen ab Belastung des Kundenkontos widerspricht. Die BÄKO Saar-Pfalz verpflichtet sich, den Kunden bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder bei Fristbeginn (jeweiliger Lastschrifteinzug) auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs besonders hinzuweisen. Rücklastschriftkosten gehen zu Lasten des Kunden. Sofern keine Tilgungsbestimmung erfolgt und die Zahlung des Kunden nicht zur vollständigen Tilgung aller Forderungen ausreicht, werden bei der BÄKO Saar-Pfalz eingehende Zahlungen zunächst auf etwaige Zinsen und Kosten, sodann auf offene Forderungen aus Wartungsverträgen, Beratungsleistungen und anderen Dienstleistungen, sodann auf die Lieferung von Rohstoffen, Handelswaren, Hilfs- und Betriebsstoffen einschließlich Verpackungsmaterial, und zuletzt auf Forderungen aus der Lieferung von Maschinen und Geräten, innerhalb der vorgenannten Warengruppen immer zunächst auf die älteste Forderung verrechnet. Die Verrechnung von Zahlungen nach vorstehendem Satz gilt sinngemäß für Forderungen aus Abzahlungs-vereinbarungen und/oder Finanzierungen bzw. bei Umbuchungen vom Kontokorrentkonto auf Abzahlungskonten.

  2. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus weiteren früheren oder laufenden Geschäften der Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insofern zulässig, als diese anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

  3. Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel bedarf der Zustimmung der BÄKO Saar-Pfalz und erfolgt erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Annahme durch die Hausbank der BÄKO Saar-Pfalz. Spesen und Kosten für die Hereingabe sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Kunden. Schecks und Wechsel gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Spesen werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.

  4. Die BÄKO Saar-Pfalz ist berechtigt, vom Kunden ohne besonderen Nachweis als Schadenspauschale vom Tag der Fälligkeit an Zinsen in Höhe der von ihr selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, den Eintritt eines geringeren Schadens geltend zu machen.

  5. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit (vgl. § 18 Abs. 2 Insolvenzordnung) ist die BÄKO Saar-Pfalz berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen und alle offen stehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge  sowie sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe erfüllungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

  6. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit (vgl. § 18 Abs. 2 Insolvenzordnung) kann die BÄKO Saar-Pfalz bis zum Zeitpunkt ihrer Leistung Stellung einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder Leistung Zug um Zug verlangen. Kommt der Kunde dem berechtigten Verlangen der BÄKO Saar-Pfalz nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann die BÄKO Saar-Pfalz vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

  7. Der Kunde hat Saldenmitteilungen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der mitgeteilte Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung in Textform Einwendungen erhebt; der Kunde wird mit der Saldenmitteilung über die Folgen der nicht rechtzeitigen Geltendmachung von Einwendungen unterrichtet.

  8. Eine Kreditierung bzw. Stundung des Kaufpreises erfolgt nur gegen Zinsberechnung und unter der Voraussetzung, dass der Kunde der BÄKO Saar-Pfalz auf Verlangen die zur Kreditbeurteilung erforderlichen Unterlagen einreicht, insbesondere seine Jahresabschlüsse, laufende betriebswirtschaftliche Auswertungen und weitere erforderliche Auskünfte und Unterlagen zur Bonitätsbeurteilung vorlegt, sowie übliche und ausreichende Kreditsicherheiten, z.B. in Form der Bankbürgschaft, Grundpfandrechte, Sicherungsübereignung usw. leistet. Die vom Kunden eingereichten Unterlagen bzw. erteilten Auskünfte werden von der BÄKO Saar-Pfalz vertraulich behandelt.

VIII. Rechte zugunsten der BÄKO Saar-Pfalz bei Mitgliedschaft des Kunden

  1. Kunde und BÄKO Saar-Pfalz sind sich darüber einig, dass - sofern der Kunde Genossenschaftsmitglied der BÄKO Saar-Pfalz ist oder wird - die BÄKO Saar-Pfalz bei Erwerb der Mitgliedschaft ein Pfandrecht an dem jeweiligen Geschäftsguthaben zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche der BÄKO Saar-Pfalz gegenüber dem Kunden erwirbt.

IX. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum der BÄKO Saar-Pfalz. Erst danach geht das Eigentum auf den Kunden über. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, Abzahlungsvereinbarung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die BÄKO Saar-Pfalz zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

  2. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung und zur Verwendung der Vorbehaltsware nur im üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.

  3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde die BÄKO Saar-Pfalz unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.

  4. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines     außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht des Kunden zur Weiterveräußerung und zur Verwendung der Vorbehaltsware.

  5. Die für die BÄKO Saar-Pfalz bestellten Sicherheiten erstrecken sich auch auf diejenigen     Verbindlichkeiten, die im Falle der Insolvenz durch den Insolvenzverwalter einseitig im Wege der Erfüllungswahl begründet werden.

  6. Die BÄKO Saar-Pfalz verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten, die er der BÄKO Saar-Pfalz nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellt hat, freizugeben, soweit sie zur Sicherung der Forderungen der BÄKO Saar-Pfalz nicht nur vorübergehend nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert der zu sichernden und noch nicht getilgten Forderungen der BÄKO Saar-Pfalz um mehr als 10 % übersteigen.

X. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel, die Klage und Scheckklagen, ist das für den Hauptsitz der BÄKO Saar-Pfalz zuständige Gericht.

  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Sitz nicht in der   Bundesrepublik Deutschland hat.

Datenschutzhinweise

Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte
Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) 

 

Sehr geehrtes Mitglied, sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

nachfolgend informieren wir Sie auf Grundlage der DS-GVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den vereinbarten Dienstleistungen, die wir Ihnen gegenüber erbringen.

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Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortliche Stelle ist:


BÄKO Saar - Pfalz Bäcker- und Konditoren-Einkauf e.G.
Herr Klaus Schäfer
Mainzer Straße 115
66424 Homburg
Tel. +49 (0) 6841 984855-15
Fax +49 (0) 6841 64019
E-Mail: info@baeko-saar-pfalz.de
           
Sie erreichen unseren externen Datenschutzbeauftragten unter:

 

EDV - Service SKS GmbH

Am Germanenplatz 5
66424 Homburg
Tel. +49 (0) 6841 77781-20
Fax +49 (0) 6841 77781-19
E-Mail: info@edv-sksgmbh.de

Welche Quellen und Daten nutzen wir?
 

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich – personenbezogene und nicht personenbezogene Daten, die wir von Dritten (z. B. der SCHUFA, Lieferanten) zulässigerweise (z. B. zur Erfüllung von Verträgen oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung) erhalten haben. Zum anderen verarbeiten wir ggf. personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Melderegister, Presse, Medien) zulässigerweise gewonnen haben und verarbeiten dürfen. Relevante personenbezogene Daten sind im Wesentlichen Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten (Telefon/Fax/E-Mail/Mobilfunknummer), Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, Bankdaten (Kontoverbindung)), Einkaufsdaten (z.B. eingekaufte Artikel, Mengen). Darüber hinaus können dies auch Informationen über ihre finanzielle Situation (z.B. Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten), Werbe- und Vertriebsdaten, Dokumentationsdaten (z.B. Besuchsprotokolle des Außendienstes), Registerdaten sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein.
 

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?


Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der DS-GVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
 

Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO) erfolgt zur Erbringung unseres satzungsmäßigen Geschäftszweckes, dem Großhandel mit Bäckerei- und Konditoreibedarf und damit verbundener Geschäfte und Dienstleistungen für Mitglieder und Kunden, insbesondere zur Durchführung unserer Verträge oder vorvertraglichen Maßnahmen mit Ihnen und der Ausführung Ihrer Aufträge/Bestellungen, sowie aller mit dem Betrieb und der Verwaltung einer BÄKO erforderlichen Tätigkeiten. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Anlass (z.B. Nutzung von Anschriftendaten für Warenzustellung, Nutzung von Bankdaten für Abrechnungszwecke, Nutzung von Kontaktdaten für Nachfragen, zur Abwicklung von Reklamationsfällen etc.). Weiteren Einzelheiten zum Zweck der Datenverarbeitung können Sie ggf. den jeweiligen Vertragsunterlagen bzw. Hinweisen auf unserer Internetseite entnehmen.
 

Im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO)
Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten. Konsultation von und Datenaustausch mit Auskunfteien (z. B. SCHUFA) zur Ermittlung von Bonitäts- bzw. Ausfallrisiken; Werbung oder Markt- und Meinungsforschung, soweit sie der Nutzung Ihrer Daten nicht, widersprochen haben; Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten; Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs der BÄKO; Verhinderung und Aufklärung von Straftaten; Im Rahmen von Kontrollen (z.B. behördliche Kontrollen, Kontrollanfragen von Zertifizierungsunternehmen); Videoüberwachung (zum Schutz der Gebäudesicherheit, des Schutzes von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Sicherstellung von Beweismitteln bei Straftaten (z.B. Sachbeschädigungen) sowie der Wahrnehmung des Hausrechts); Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z. B. Zutrittskontrollen)

 

Aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO)
Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Weitergabe von Absatzdaten) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft von Ihnen widerrufen werden.

 

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO)
Zudem unterliegen wir diversen gesetzlichen Anforderungen (z. B. Geldwäschegesetz, Steuergesetze, Genossenschaftsgesetz, Lebensmittelrecht). Aufgrund dieser Pflichten erfolgt ggf. eine Verarbeitung ihrer Daten zu den Zwecken der Identitäts- und Altersprüfung, Betrugs- und Geldwäscheprävention, der Erfüllung steuerrechtlicher oder lebensmittelrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie für die Mitgliederliste/Mitgliederverwaltung der BÄKO Genossenschaft.

 

Wer bekommt meine Daten?
Innerhalb der BÄKO erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO) können im Rahmen des Auftrags Daten erhalten.
Informationen über Sie dürfen wir im Übrigen nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder Sie eingewilligt haben. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:

Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Finanzbehörden, Aufsichtsämter, Landratsamt, Zertifizierungsstellen) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung (z.B. bei Lebensmittelkontrollen). Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen (z.B. Versicherungen), an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (je nach Vertrag: z. B. Korrespondenzbanken, Warenkreditversicherungen, Auskunfteien). Lieferanten/Hersteller (z.B. zur Lieferung und Abrechnung, Reklamationsabwicklung)
 

Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Stammdatendaten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere die Mitgliedschaft ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf viele Jahre angelegt ist.
Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Genossenschaftsgesetz (GenG) Handelsgesetzbuch (HGB) , der Abgabenordnung (AO) , oder dem Geldwäschegesetz (GwG) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel 3 Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahre betragen können.

 

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Eine Datenübermittlung in ein Drittland (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) oder an eine internationale Organisation erfolgt nicht.

 

Welche Datenschutzrechte habe ich?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).

 

Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung der Mitgliedschaft bzw. Geschäftsbeziehung (z.B. Bestellung) erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel den Abschluss des Vertrages oder die Ausführung einer Bestellung ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Freiwillige Datenerhebungen bzw. Pflichtfelder sind in der Regel als solche markiert.

 

Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?
Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DS-GVO.

 

Inwieweit werden meine Daten für die Profilbildung (Scoring) genutzt?
Im Rahmen der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit nutzen wir ggf. das Scoring. Dabei wird die Wahrscheinlichkeit berechnet, mit der ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird. In die Berechnung können beispielsweise Einkommensverhältnisse, Ausgaben, bestehende Verbindlichkeiten, Beruf, Adresse, Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, vertragsgemäße Rückzahlung früherer Kredite sowie Informationen von Kreditauskunfteien einfließen. Das Scoring beruht auf einem mathematisch-statistisch anerkannten und bewährten Verfahren. Die errechneten Scorewerte unterstützen uns bei der Entscheidungsfindung im Rahmen von Vertragsabschlüssen und gehen in das laufende Risikomanagement mit ein.

Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

  1. Die haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Abs. 1 Buchst. f) der Datenschutz-Grundverordnung (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Artikel 4 Nr. 4 DS-GVO, welches wir ggf. zur Bonitätsbewertung oder für Werbezwecke einsetzen.

  2. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten diesbezüglich nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

  3. Ggf. verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
 

Der Widerspruch kann per Brief, Fax oder E-Mail an die
 

BÄKO Saar - Pfalz Bäcker- und Konditoren-Einkauf e.G.
Mainzer Straße 115
66424 Homburg
Telefon:  +49 (0)6841 984855-0
Fax: +49 (0)6841 64019
E-Mail: info@baeko-saar-pfalz.de

 

gerichtet werden.​ 

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