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Aktuelles

Änderung des Verpackungsgesetz

Dünne Plastiktüten verboten


Ab Januar 2022 gilt in Deutschland ein Verbot für leichte Plastiktragetaschen. Die erste Novelle des Verpackungsgesetzes zählt zu den Maßnahmen der Bundesregierung, um unsere Umwelt vor Plastikmüll zu schützen.

Was ändert sich mit dem novellierten Verpackungsgesetz?


Ab Anfang 2022 dürfen Händler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kundschaft ausgeben (mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern). Ein Verstoß gegen das Verbot soll als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden können. Die erste Novelle des Verpackungs-gesetzes wurde am 8. Februar 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet.

Ausgenommen sind besonders leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern. Darunter fallen insbesondere sogenannte "Hemdchenbeutel" beziehungsweise "Knotenbeutel", die Kunden für den Transport von stückweise angebotenem Obst und Gemüse ver-wenden.

Warum gibt es kein generelles Verbot von Plastiktüten?

Die sehr dünnen "Hemdchenbeutel" sind weiterhin erlaubt. Für diese Beutel mit weniger als 15 Mikrometer Wandstärke sieht die entsprechende EU-Richtlinie Ausnahmen vor. Sie dienen dem hygienischen Umgang mit gekauftem Obst oder Gemüse und beugen der Verschwendung von Lebensmitteln vor. Außerdem könnte ein Verbot dieser Tüten die Hersteller motivieren, mehr Produkte standardmäßig in Plastik zu verpacken. Zudem gibt es kaum umweltfreundliche Alternativen. Die Bundesregierung verfolgt den Ansatz, dass insgesamt weniger Verpackungen zum Einsatz kommen.

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